22-jähriger “Schwarzfahrer” hat Elektroschocker im Gepäck

22-jähriger “Schwarzfahrer” hat Elektroschocker im Gepäck
von 11. März 2019

Bei der Nachschau in der Tasche des Mannes fanden die Beamten einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker. Es handelt sich bei diesem getarnten Elektroschocker um einen verbotenen Gegenstand. An der Lampe befindet sich ein Ring an dem Elektroden eingearbeitet sind. Wird dieser Ring auf einen menschlichen Körper aufgesetzt, können Stromschläge den Betroffenen außer Gefecht setzen und in dessen Gesundheit schädigen. Auf dem Markt zugelassene Elektroimpulsgeräte können ab 18 Jahren erworben werden, müssen aber ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) vorweisen oder benötigen eine Ausnahmegenehmigung, die das Bundeskriminalamt nach Einzelfallprüfung erteilt. Verboten sind jedoch als Gebrauchsgegenstand “getarnte Waffen”, wie in diesem Fall die Taschenlampe. Der Elektroschocker wurde durch die Beamten sichergestellt.

Neben einer Strafanzeige wegen der begangenen Schwarzfahrt erhält der 22-Jährige auch einen Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.