Allerdings wurde er gleich mit zwei gegen ihn bestehenden Haftbefehlen gesucht. Beiden ging eine Verurteilung des Amtsgerichts Halle voraus. Wegen der Straftaten des Erschleichens von Leistungen wurde der junge Mann im Juli 2016 und im Januar 2017 zur Zahlung von insgesamt 1600 Euro oder 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Noch im Revier der Bundespolizei beglich er seine Geldstrafen und konnte somit als freier Mann das selbige verlassen.