33-Jähriger führt Drogen bei sich und wird mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht

von 3. August 2020

Beide Haftbefehle ergingen im Februar dieses Jahres, da er jeweils weder die Geldstrafen beglich, noch sich dem Strafantritt stellte. Im Einzelnen wurde der 33-Jährige bereits im November 2018 durch das Amtsgericht Bernburg wegen des unerlaubten Entfernens von einem Unfallort zu einer Geldstrafe von 1050 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen verurteilt.

Des Weiteren kam es im September des vergangenen Jahres zu einer Verhandlung am Amtsgericht Aschersleben. Hier stand er wegen Beleidigung vor Gericht und erhielt eine Geldstrafe von 300 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. Die Bundespolizisten eröffneten den Deutschen die beiden Haftbefehle und nahmen ihn fest. Bei der sich anschließenden Durchsuchung des Mannes und seiner mitgeführten Tasche stellten die Einsatzkräfte einen Behälter mit einer geringen Menge Betäubungsmitteln, hier vermutlich Marihuana, fest und sicher. Der Gesuchte wurde mit auf die Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle genommen. Er kontaktierte seine Mutter, die die 1350 Euro für ihren Sohn zahlte. Anschließend konnte der Mann die Diensträume der Bundespolizei wieder verlassen, wurde zuvor aber mit einer weiteren Strafanzeige wegen des aktuellen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz konfrontiert.