40-Jähriger muss für 122 Tage ins Gefängnis da 1830 Euro Geldstrafe zu viel waren

von 8. Februar 2021

Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Gera im Oktober 2020 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 1950 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen. Da der 40-Jährige lediglich 120 Euro der Geldstrafe beglich und sich auch dem Strafantritt nicht stellte, erging im Januar der Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten den Gesuchten den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Da er die restlichen 1830 Euro nicht zahlen konnte, wurde er kurz nach 10:00 Uhr an die Justizvollzugsanstalt übergeben, wo er gegebenenfalls die verbleibenden 122 Tage verbleiben wird.