Der Mann gab an, dass er nicht länger anhalten konnte, zeigte sich insgesamt einsichtig, aber unkooperativ bezüglich der Beseitigung, der von ihm verursachten Verunreinigung. Der 40-Jährige, ohne festen Wohnsitz, konnte das Verwarngeld nicht vor Ort begleichen, versprach aber die Bezahlung nach Zustellung des Bescheides über die zuständige Bußgeldbehörde.