Die Bahnmitarbeiter benötigten die Personalien der Frau für die Ausstellung eines Hausverbotes für den Hauptbahnhof. Dieser Identitätsfeststellung durch die eingesetzten Beamten widersetzte sich die 41-Jährige, indem sie weder ihren Personalausweis aushändigte, noch Angaben zu ihrer Person machte und die Bundespolizisten schlichtweg ignorierte. Die darauffolgende notwendige Mitnahme zur Dienststelle für die Personalienfeststellung der Frau musste mit Zwang durchgesetzt werden. Dabei wehrte sich die Deutsche und versuchte sich aus dem Griff der Beamten zu lösen. Aufgrund ihres renitenten, unkooperativen Verhaltens im weiteren Verlauf mussten ihr sogar die Handfesseln angelegt werden. Nachdem bei der Durchsuchung der Sachen die Personalien der Frau auf der Dienststelle zweifelsfrei festgestellt werden konnten, ergab die fahndungsmäßige Überprüfung, dass sie bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war. Nach Abschluss aller erforderlicher Maßnahmen konnte sie die Dienststelle wieder verlassen. Sie muss sich nun wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten und erhält außerdem eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Des Weiteren wurde ihr durch die Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn AG das Hausverbot für den Hauptbahnhof Halle ausgesprochen.