43-Jähriger kann Geldstrafen nicht zahlen – 150 Tage Haft

43-Jähriger kann Geldstrafen nicht zahlen – 150 Tage Haft
von 22. Juni 2021

Der 43-Jährige wurde durch das Amtsgericht Halle aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen, sowie zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Da er weder die Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, ergingen die beiden Vollstreckungshaftbefehle. Der Mann wurde daraufhin fest- und zur Dienststelle der Bundespolizei mitgenommen und durchsucht. Die Haftbefehle wurden ihm eröffnet und eine Belehrung erfolgte. Ein durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Amphetamine, der Atemalkoholtest zeigte keinen Alkoholkonsum an. Da er die Geldstrafe aus beiden Haftbefehlen inklusive Kosten von insgesamt 1977,50 EURO nicht zahlen konnte, wurde er zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 150 Tagen an die Justizvollzugsanstalt Halle übergeben.