51-Jähriger Dieb muss Führerschein abgeben

51-Jähriger Dieb muss Führerschein abgeben
von 19. Januar 2022

Auf die mitgeführten Gegenstände angesprochen, gab er zu, den Türgriff soeben an der hiesigen Lagerhalle entfernt zu haben. Auch dieses Mal wurde der eingesetzte Beamte gefragt, ob dies eine strafbare Handlung sei. Nachdem der Diensthundeführer dies bejahte, stellte er die Identität des Deutschen fest. Der Abgleich dieser Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Führerschein des 51-Jährigen aufgrund eines bestehenden Fahrverbotes zur Einziehung ausgeschrieben war. Der Bundespolizist eröffnete den Tatverdächtigen den Tatvorwurf des Diebstahls sowie die Fahndung seines Führerscheins. Dieser sowie der Türgriff und der Schraubendreher wurden sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der 51-Jährige den Tatort ohne Führerschein, dafür aber mit einer Strafanzeige wegen Diebstahls verlassen.