69-Jährige vergisst Koffer – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

von 21. Februar 2017

Bezüglich ihres unbeaufsichtigten Gepäcks wurde sie durch die Bundespolizisten belehrt. Eine anschließende Überprüfung ihrer Personalien ergab, dass die 69-Jährige mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Wegen des fahrlässigen Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erließ das Amtsgericht Pasewalk im November 2015 gegen sie einen Strafbefehl. Sie wurde zu einer Zahlung von 20 Tagessätzen in Höhe von 30 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Da die ältere Dame jedoch weder die Geldstrafe zahlte, noch die Ersatzfreiheitstrafe antrat wurde sie durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg per Haftbefehl gesucht. Da die Frau ihre Geldstrafe auch nun nicht begleichen konnte, wurde sie durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt überstellt.