90 Tage Gefängnis wegen Diebstahls – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

von 16. September 2020

Nachdem die Personalien feststanden, wurden diese mit dem polizeilichen Fahndungssystem abgeglichen. Hierbei stellten die Einsatzkräfte fest, dass gleich drei Behörden die aktuelle Adresse des Mannes aus Eritrea ersuchten: Die Staatsanwaltschaften Limburg an der Lahn sowie Koblenz und das Amtsgericht Koblenz wurden schriftlich über den aktuellen Aufenthaltsort informiert. Zudem kam bei der Abfrage auch noch ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz zum Vorschein. Demnach wurde der Mann im Mai des vergangenen Jahres wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Da er weder die Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er an die Justizvollzugsanstalt in Halle übergeben. Des Weiteren erhielt er eine Strafanzeige wegen der aktuell begangenen Leistungserschleichung.