Abkürzung über die Gleise löst Polizeieinsatz aus

von 27. April 2020

Hier wurde ein 36-jähriger Deutscher angetroffen, der angab, nur seinen Weg abkürzen zu wollen. Der Mann wurde sofort aus den zuvor für den Zugverkehr gesperrten Gleisen geholt und belehrt. Er wird sich nun wegen eines Verstoßes gegen die Eisenbahn, -Bau und Betriebsordnung verantworten müssen. Da solche unerlaubten Gleisaufenthalte leider keine Seltenheit darstellen, weist die Bundespolizei wiederholt auf die damit verbundenen Gefahren und mögliche schwerwiegende Folgen dieses Fehlverhaltens hin. Die Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann. Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern.