Alkoholisierter 57-Jähriger belästigt Reisende

von 2. Juni 2021

Da er der Aufforderung, den Bahnhof zu verlassen, nicht nachkam, wollten die Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn dem Mann ein Hausverbot erteilen und benötigten hierfür seine Personalien. Während der sich anschließenden Personalienfeststellung hob er den rechten Arm und äußerte den dazugehörigen “Hitlergruß”. Anschließend zündete er sich eine Zigarette an und begann zu singen. Die hinzugerufene Streife der Bundespolizei traf ein, als die Sicherheitsmitarbeiter den 57-Jährigen gerade aus dem Bahnhof begleiten wollten. Die eingesetzten Beamten stellten die Personalien des Mannes fest, so dass ihm das Hausverbot erteilt werden konnte.

Eine Überprüfung seiner personenbezogenen Daten mit dem polizeilichen Informationssystem ergab, dass der Deutsche in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen verschiedener Delikte polizeilich in Erscheinung getreten war. Nach der erfolgten Belehrung erhielt er von den Bundespolizisten einen Platzverweis und kam diesem auch nach. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen gefertigt. Das Rauchen im Bahnhof stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz dar und wurde ebenfalls beanzeigt.