Bauunternehmer wegen Steuerhinterziehung verurteilt

von 28. Mai 2020

Im Fall der Nichtbewährung wird eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 10,00 EUR auferlegt. Die Beamten des Hauptzollamtes Magdeburg -Finanzkontrolle Schwarzarbeit Halle- konnten aufgrund ihrer Ermittlungen dem 44-jährigen Unternehmer nachweisen, dass dieser in den Jahren 2012 bis 2015 durch das Einbuchen von sog. Schein- bzw. Abdeckrechnungen in die eigene Buchhaltung das Zahlen von Schwarzlöhnen verschleierte.

Auf Grund dieser Schwarzlohnzahlungen wurden der Sozialversicherung Beiträge in Höhe von 94.572,30 EUR vorenthalten. Außerdem hinterzog der Bauunternehmer Lohnsteuern in Höhe von 29.328,03 EUR. Der Unternehmer muss den verursachten Schaden wiedergutmachen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.