Beamte der Bundespolizei vollstrecken an einem Tag gleich drei Haftbefehle

von 21. Oktober 2019

Demnach wurde er im Februar diesen Jahres wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von 20 Tagen oder einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Der Mann wurde festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Stendal mitgenommen. Dort wurde ihm der Haftbefehl eröffnet. Er konnte die Geldstrafe begleichen und somit gegen 04.00 Uhr von der Dienststelle entlassen werden. Den zweiten Vollstreckungshaftbefehl stellten Bundespolizisten um 20.45 Uhr auf dem Bahnhof in Merseburg fest. Die fahndungsmäßige Kontrolle eines 25-Jährigen ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Halle vom 04. Oktober 2019. In diesem Fall wurde der Gesuchte bereits 2016 durch das Amtsgericht Merseburg wegen unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. In seinem Fall stand noch eine Geldstrafe von 192 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Tagen aus. Auch er konnte die geforderte Geldsumme aufbringen und somit auf freien Fuß gesetzt werden.

Dieses Glück blieb einem 27-jährigen Mann verwehrt. Er wurde durch eine Streife der Bundespolizei gegen 23.30 Uhr dabei beobachtet, wie er am Bahnhof Magdeburg-Sudenburg die Gleise unbefugt überquerte. Die Bundespolizisten sprachen ihn auf sein Fehlverhalten an, belehrten in über die Gefahren und kontrollierten ihn. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei ergab neben fünf Aufenthaltsermittlungen, hier dreimal durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig und zweimal durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg, ebenfalls einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Dieser wurde am 11. Oktober 2019 verfügt. Der Mann wurde im März 2019 durch das Amtsgericht Halberstadt wegen einem schweren Fall des Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und hatte sich dem Strafantritt nicht gestellt. Die Bundespolizisten sprachen ihm die Festnahme aus und übergaben den Mann an die Justizmitarbeiter der Justizanstalt Burg. Die beiden Staatsanwaltschaften, die den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes benötigten, wurden durch die Bundespolizisten schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.