Durch Polizeibeamte wurde der pistolenähnliche Gegenstand, eine Softair-Waffe, in der Wohnung des Mannes aufgefunden und sichergestellt. Gegen den 22-Jährigen wurde Strafanzeige wegen Bedrohung erstattet. Die beiden lärmverursachenden Personen erhielten zudem aufgrund der anhaltenden Lautstärke einen Platzverweis.