Behältnisschleusung in Sachsen-Anhalt aufgedeckt – Kinder und Jugendliche an Bord

von 3. Dezember 2020

Diese öffneten den verplombten LKW. Nach Feststellung der unerlaubt eingereisten Personen verständigten sie um 12:30 Uhr die zuständige Bundespolizei. Die afghanischen Staatsangehörigen konnten keine aufenthaltslegitimierenden Papiere vorweisen. Ein angeforderter Arzt bestätigte die gute körperliche Verfassung der Personen. Sie wurden nebst dem Fahrer für die weitere strafprozessuale Bearbeitung zur Dienststelle der Bundespolizei nach Halle gebracht. Der LKW wurde vor Ort kriminaltechnisch untersucht. In den Vernehmungen gaben die Afghanen an über den Iran, die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien und Rumänien gereist zu sein. Den LKW nutzten sie ab Rumänien und reisten mit diesem unerlaubt nach Deutschland ein. Die weiterführenden Recherchen der Bundespolizei ergaben, dass einer der Geschleusten bereist in Griechenland und drei weitere in Rumänien Asylgesuche gestellt hatten. Die Vernehmung des LKW-Fahrers ergab keine Anhaltspunkte, dass er von der Schleusung gewusst hatte. Somit erhärtete sich der Straftatverdacht gegen ihn wegen des Einschleusens nicht und er konnte die Dienststelle wieder verlassen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden auch die Afghanen nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde an entsprechende Einrichtungen übergeben. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Einschleusens von Ausländern sowie sechs weitere Strafverfahren wegen den unerlaubten Einreisen eingeleitet.