Demnach wurde gegen die Frau im Mai dieses Jahres ein Strafbefehl durch das Amtsgericht Halle wegen Betruges erlassen. Die Strafe wurde mit 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder der Zahlung von 780 Euro verhängt. Da sich die Verurteilte dem Strafantritt nicht stellte, wurde gegen sie der Haftbefehl erlassen. Da sie das geforderte Geld nicht aufbringen konnte, wurde die 29-Jährige in die Justizvollzugsanstalt nach Halle verbracht. Hier trat sie ihre, über das Weihnachtsfest andauernde, 60-tägige Freiheitsstrafe an.