Betrunkene Radler machen Probleme

von 18. Juni 2012

 Freitagabend gegen 20:20 Uhr ist ein Radler einer Passantin wegen seiner unsicheren Fahrweise in der Südstadt im Bereich der Ouluer Straße aufgefallen. Auf Höhe des Ausgangs der Unterführung des S-Bahnhofes in Richtung Ouluer Straße fuhr ein 37-jähriger Hallenser gegen die rechte Mauer und stürzte. Er lag neben seinem Fahrrad und war kurz bewusstlos und nicht mehr ansprechbar. Nach Eintreffen der Beamten am Ort, waren das Rettungsamt und der Notarzt bereits anwesend. Der Radler wurde medizinisch behandelt, saß auf der Mauer und war ansprechbar. Durch den Sturz zog er sich am linken Arm sowie am linken Knie eine Schürfwunde zu und eine Beule über dem linken Auge. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,33 Promille. Der Beschuldigte wurde belehrt und zwecks weiterer erforderlicher Maßnahmen zum örtlich zuständigen Revierkommissariat Süd verbracht. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Trunkenheit im Verkehr.  Um eine Verkehrskontrolle durchzuführen, wurde in der Sonntagnacht gegen 00:20 Uhr im Bereich der südlichen Neustadt in der Zscherbener Straße ein 33-jähriger aus Halle-Neustadt durch die eingesetzten Polizeibeamten auf einer beleuchteten Straße mit den Worten “Anhalten, Polizei!” aufgefordert zu stoppen. Der Beschuldigte trat in die Pedale, fuhr weiter auf die Beamten zu und versuchte sich somit der Maßnahme zu entziehen. Er konnte aber festgehalten und somit an seiner Weiterfahrt gehindert werden. Sofort leistete er erheblichen Widerstand und zeigte sich in keiner Weise kooperativ. Während der Verbringung zum Funkstreifenkraftwagen leistete der Mann weiter erheblichen Widerstand und wollte anschlie-ßend nicht einsteigen. Er trat mehrmals in Richtung der Beamten. Diese traf er jedoch nicht. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,98 Promille. Zur Durchführung aller Maßnahmen ist der Beschuldigte zum örtlich zuständigen Revierkommissariat Neustadt verbracht worden. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.  Während der Streifentätigkeit wurde heute gegen 02:40 Uhr im Bereich der nördlichen Innen-stadt (Reileck) ein 37-jähriger Hallenser mit seinem Fahrrad fahrend festgestellt. Der Be-schuldigte fuhr von der Reilstraße kommend entgegengesetzt der Fahrbahn in Richtung Bernburger Straße. Am Fahrrad war keine Beleuchtung angebracht. Während der durchgeführten Verkehrskontrolle wurde Alkoholgeruch in der Ausatemluft festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Test ergab einen Wert von 2,18 Promille. Der Radler fuhr mit einem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr, obwohl er in folge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr in der Lage war, ein Fahrzeug sicher zu führen. Das Fahrrad wurde durch den Beschuldigten an einem Vorwegweiser mittels Seilschloss gesichert. Der Mann wurde für alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zum zuständigen Revierkommissariat Nord verbracht. Die Kriminalpolizei ermittelt. Wer unter Alkoholeinfluss auf das Fahrrad steigt, macht sich wegen  Trunkenheit im Verkehr strafbar. Radfahrer, die nach dem Feiern aufs Rad steigen, haben damit noch keinen Freifahrtschein in Sachen Alkoholkonsum. Die hallesche Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrradfahrer sich bei einem Alkoholisierungsgrad ab 1,60 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Kommt es allerdings durch den Alkoholkonsum zu Ausfallerscheinungen (Schlängellinien fahren) genügen auch schon geringere Alkoholwerte. Eine Fahrradtour unter Alkoholeinwirkung kann gravierende Folgen in Hinblick auf den Führerschein haben.