Betrunkene Radler stürzten

von 2. Juli 2012

Freitagabend gegen 19:00 Uhr befuhr ein 35-jähriger aus Halle-Neustadt den Bereich An der Magistrale in Richtung Zollrain. Er fuhr gegen einen am Rand liegenden Stein, kam zu Fall und verletzte sich dabei leicht und wurde ambulant behandelt. Bei dem Radler ist Alkoholgeruch in der Ausatemluft festgestellt worden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 4,65 Promille. Für die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen ist der Radler zum örtlich zuständigen Revierkommissariat Halle-Neustadt gebracht worden. Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen den Radler. Sonntagnachmittag gegen 15:55 Uhr befuhr ein 43-jähriger aus Halle-Neustadt mit seinem Fahrrad den Radweg der Nietlebener Straße aus Richtung An der Magistrale in Richtung Heidestraße. Auf Höhe des Sportplatzes fuhr der Radler vom Radweg runter auf die Fahrbahn und wieder zurück auf den Radweg. Er stieß dabei gegen den Bordstein und stürzte. Hierdurch verletzt er sich schwer. Der 43-jährige ist zur medizinischen Versorgung in ein städtisches Krankenhaus gebracht worden. Bei dem Fahrradfahrer konnte ein Atemalkoholwert von 2,88 Promille festgestellt werden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Hinweis! Wer unter Alkoholeinfluss auf das Fahrrad steigt, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Radfahrer, die nach dem Feiern aufs Rad steigen, haben damit noch keinen Freifahrtschein in Sachen Alkoholkonsum. Die hallesche Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrradfahrer sich bei einem Alkoholisierungsgrad ab 1,60 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Kommt es allerdings durch den Alkoholkonsum zu Ausfallerscheinungen (Schlängellinien fahren) genügen auch schon geringere Alkoholwerte. Eine Fahrradtour unter Alkoholeinwirkung kann gravierende Folgen in Hinblick auf den Führerschein haben.