Betrunkener 19-Jähriger legt sich in die Gleise

von 4. Dezember 2016

Zeitgleich wurde eine Sperrung des Zugverkehrs veranlasst. Die Beamten zogen den 19-Jährigen aus den Gleisen und alarmierten sofort einen Rettungswagen. Der betrunkene Mann musste jedoch nicht in ein Krankenhaus gebracht werden. Sein Leben hat er der Aufmerksamkeit der Bahnmitarbeiterin zu verdanken. Allerdings wird er für seinen lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen ein Ordnungsgeld zahlen müssen.

Hiermit möchte die Bundespolizei nochmals auf die Lebensgefahr hinweisen, die ein Aufenthalt in den Bahngleisen mit sich bringt. Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon im Vorbeifahren befindet. Von den Zügen geht eine enorme Sogwirkung aus. Neben den Gefahren für Leib und Leben weisen wir auch darauf hin, dass es sich bei einem unbefugten Aufenthalt in den Gleisen um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Führt der unberechtigte Aufenthalt im Gleisbereich zu einer Verkehrsbeeinträchtigung und ergibt sich daraus eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder für eine fremde Sache von bedeutendem Wert befindet man sich bereits im Bereich des Strafrechts.

Die Bundespolizei hat eigens hierfür einen Infoflyer in vier Sprachen herausgegeben. Diese können bei Bedarf in den Bundespolizeidienststellen empfangen werden.