Betrunkener Radler an der Pfännerhöhe

von 21. Mai 2012

 Während der Streifentätigkeit im Bereich der Pfännerhöhe konnte Sonntagfrüh gegen 09:30 Uhr ein 54-jähriger Hallenser auf dem Fahrrad in Richtung Merseburger Straße fahrend angetroffen werden. An der Kreuzung Turmstraße / Pfännerhöhe machte er den Eindruck, als könne er sich nicht entscheiden, wann er über die Kreuzung fährt. Die Polizisten befanden sich in der Turmstraße/ Pfännerhöhe beim Abbiegevorgang. Als die Beamten wendeten und den Radler auf Höhe der Kreuzung Pfännerhöhe/ Merseburger Straße in Sichtweite hatten, konnte festgestellt werden, dass der Radler in Schlangenlinie fährt und das bestehende Rotlicht missachtete und die Merseburgerstraße verbotswidrig überquerte. Der Mann setzte seine Schlangenlinienfahrt in Richtung Dieskauer Straße fort. Dort endete seine Fahrt an einem Imbiss. Er wurde einer Kontrolle unterzogen, belehrt und ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,34 Promille. Der Beschuldigte wurde zum örtlich zuständigen Revierkommissariat zur Durchführung aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen verbracht. Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen den Radfahrer. [b]Die Polizei rät: [/b]Wer unter Alkoholeinfluss auf das Fahrrad steigt, macht sich wegen  Trunkenheit im Verkehr strafbar. Radfahrer, die nach dem Feiern aufs Rad steigen, haben damit noch keinen Freifahrtschein in Sachen Alkoholkonsum. Die hallesche Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrradfahrer sich bei einem Alkoholisierungsgrad ab 1,60 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Kommt es allerdings durch den Alkoholkonsum zu Ausfallerscheinungen (Schlängellinien fahren) genügen auch schon geringere Alkoholwerte. Eine Fahrradtour unter Alkoholeinwirkung kann gravierende Folgen in Hinblick auf den Führerschein haben.