Betrunkener skandiert verfassungswidrige Parolen

von 1. Oktober 2020

Der 40-Jährige bestritt zunächst die Vorwürfe, tätigte jedoch noch im Beisein der Beamten weitere fremdenfeindliche Äußerungen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,28 ‰. Der Mann erhielt einen Platzverweis und muss sich nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.