Der 40-Jährige bestritt zunächst die Vorwürfe, tätigte jedoch noch im Beisein der Beamten weitere fremdenfeindliche Äußerungen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,28 . Der Mann erhielt einen Platzverweis und muss sich nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.