BGH bestätigt Strafe für 24-Jährigen wegen Mordes

von 23. November 2011

(dpa) Für den Mord am Ex-Freund seiner Freundin muss ein 24 Jahre alter Mann lebenslang ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 10. November 2010 bestätigt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Verurteilte war gegen das Strafmaß vorgegangen. Die Polizei hatte die Leiche des Opfers im Kofferraum des Verurteilten gefunden, nachdem dieser in der Tatnacht mit seinem Auto auf der A14 bei Halle in die Leitplanken gefahren war. Die mitangeklagte Ex-Partnerin des Getöteten hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen versuchter Strafvereitelung erhalten. Sie hatte geholfen, den Toten zu beseitigen und Spuren zu verwischen.