Bierdieb wurde sofort verurteilt

von 1. August 2017

Gleich nach dem Verlassen des Geschäftes öffnete er die Bierflasche und trank sie aus. Die hinzugerufenen Bundespolizisten nahmen den 38-jährigen Dieb mit zur Dienststelle. Da der polizeibekannte Mann derzeit keinen festen Wohnsitz hat, riefen die Beamten die Bereitschaftsstaatsanwältin an und schlugen die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens vor. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dies. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und verbrachte die Nacht in der Zelle der Bundespolizei.

Am heutigen Tag wurde der geständige Täter einem Richter des Amtsgerichts Halle vorgeführt. Dieser verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á zehn Euro. Ein beschleunigtes Verfahren wird unter anderem durch die ermittelnden Beamten bei Straftätern angestrebt, die keinen festen Wohnsitz und kleinere Delikte begangen haben. Der Sachverhalt muss einfach gelagert sein und der Tathergang sowie der Täter müssen zweifelsfrei feststehen. Durch die schnelle Verurteilung soll einem Entzug der Strafverfolgung entgegen gewirkt werden.