Bilanz der Autobahn-Verkehrskontrollen

von 11. Juni 2020
  • 2 x Nichteinhaltes des Mindestabstandes,

  • 7 x Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt,

  • 1 x falsche Fahrbahnbenutzung,

  • 1 x Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes,

  • 1 x technischer Mangel am Fahrzeug,

  • 7 x Geschwindigkeitsverstoß,

  • 2 x Nichtbeachten eines Überholverbotes,

  • 1 x Nichtmitführen erforderlicher Dokumente,

  • 2 x sonstiger Verstoß

Am 10.06.2020, gegen 18:15 Uhr, wurde der Fahrer eines Lkw Ford auf der A14 nahe der Ortslage Kabelsketal kontrolliert. Dabei wurde bekannt, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

Nahe der Stadt Weißenfels wurden im Rahmen einer stationär eingerichteten Kontrollstelle vier Fahrzeuge und deren Fahrer überprüft. So konnten acht Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrsgesetz geahndet werden. Gegen einen Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.