Brüder müssen wegen Raubes mit Todesfolge ins Gefängnis

von 23. November 2011

(dpa) Wegen Raubes mit Todesfolge müssen drei Brüder für je zwölf Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg bestätigt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die gegen diese Verurteilung gerichtete Revision der drei Angeklagten verwarf der BGH als unbegründet. Das Urteil des Landgerichts weise keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf. Die 27 Jahre alten Zwillingsbrüder und ein weiterer, ein Jahr jüngerer Bruder hatten im September 2009 in Barleben einem Fleischer seine EC-Karte geraubt. Der Mann starb an den Folgen des Überfalls. Die Leiche hatten die Angeklagten verbrannt und anschließend in einem See versenkt.