Bundespolizei stellt 28-Jährigen mit zwei Haftbefehlen – Person auf freiem Fuß belassen

Bundespolizei stellt 28-Jährigen mit zwei Haftbefehlen – Person auf freiem Fuß belassen
von 14. Februar 2019

Die Haftbefehle summieren sich auf eine Geldstrafe von insgesamt 600 Euro oder 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

Da er weder die Geldstrafen gezahlt, noch sich dem jeweiligen Strafantritt gestellt hatte, ergingen im Juni 2018 die Haftbefehle durch die Staatsanwaltschaft Halle, Zweigstelle Naumburg. Der 28-Jährige konnte gestern die Geldstrafen begleichen und anschließend die Dienststelle verlassen.