Bundespolizei stellt Flüchtenden per Haftbefehl

Bundespolizei stellt Flüchtenden per Haftbefehl
von 18. März 2019

Bei der polizeilichen Überprüfung seiner Identität stellte sich nämlich heraus, dass gegen den 40-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle vorlag. Demnach wurde der Mann bereits im November 2016 vom Amtsgericht Merseburg wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit dem vorsätzlichen Gebrauch eines nicht versicherten Fahrzeugs und Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde er in die Justizvollzugsanstalt nach Halle verbracht. Hier wird er seine Strafe nun für die nächsten acht Monaten verbüßen müssen.