Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei 28-Jährigen – Bekannter zahlt 1020 Euro Geldstrafe

von 7. September 2020

Demnach wurde er bereits im März 2017 durch das Amtsgericht Braunschweig wegen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1020 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitstrafe von 102 Tagen verurteilt. Da der Mann weder die Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit auf das Bundespolizeirevier in Halle. Der Mann kontaktierte einen Bekannten in Braunschweig, der das Geld aufbringen konnte und die Geldstrafe im Bundespolizeirevier Braunschweig einzahlte. Anschließend konnte der gesuchte 28-Jährige die Dienststelle in Halle wieder als freier Mann verlassen. Da seine Duldung aber bereits im November 2019 abgelaufen war, wurde gegen ihn ein neues Strafverfahren wegen des unerlaubten Aufenthaltes ohne einen gültigen Aufenthaltstitel eingeleitet. Zudem wurde die Ausländerbehörde Stade über den Aufenthaltsort des Mannes schriftlich in Kenntnis gesetzt.