Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen Maskenverweigerer

von 14. Januar 2021

Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Aschersleben im Mai 2019 wegen Erschleichens von Leistungen in vier Fällen zu einer Geldstrafe von 560 Euro oder einer Ersatzfreiheitstrafe von 40 Tagen. Da er weder die Zahlung der Geldstrafe leistete, noch sich dem Strafantritt stellte und dazu noch unbekannten Aufenthaltes war, erließ die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den Deutschen fest. Er rief seine Mutter an, die sich bereit erklärte, die Geldstrafe zu zahlen. Sie begab sich ins Polizeirevier Aschersleben und beglich die Geldstrafe. Danach setzten die Beamten ihren Sohn wieder auf freiem Fuß. Aufgrund des Verstoßes gegen die Eindämmungsverordnung unterrichteten die Bundespolizisten im Nachgang darüber noch die zuständige Behörde.