Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
von 27. Mai 2019

Im Juli 2017 wurde er wegen Erschleichens von Leistungen vom Amtsgericht Halle zu einer Strafe von 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder der Zahlung von 780 Euro verurteilt. Da er sich weder der Haftstrafe stellte, noch die Geldstrafe bezahlte, erging im Juni letztes Jahr der Haftbefehl. Die geforderte Geldstrafe von 780 Euro konnte der 54-Jährige am Samstag nicht aufbringen. So wurde er durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht und verbleibt dort die nächsten 60 Tage.

Am gestrigen Sonntag, den 26. Mai 2019, gegen 13:20 Uhr erging es einem 43-jährigen Mann gleich so. Im März dieses Jahres erging gegen ihn der Strafbefehl des Amtsgerichts Heidelberg wegen Beleidigung. Demnach wurde der Mann zu 800 Euro Geldstrafe oder 80 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Bis zum gestrigen Tag stellte er sich weder der Haft-, noch zahlte er die Geldstrafe. Daraufhin erstellte die Staatsanwaltschaft Heidelberg den Haftbefehl. Der Mann wurde durch die Bundespolizisten ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Hier wird er nun die nächsten 80 Tage verbringen.