Bundespolizeidirektion Pirna informiert anlässlich der Fußballspielbegegnung Chemnitzer FC – Hallescher FC

Bundespolizeidirektion Pirna informiert anlässlich der Fußballspielbegegnung Chemnitzer FC – Hallescher FC
von 7. März 2018

Die Bundespolizei untersagt per Allgemeinverfügung auf der Bahnstreckenführung Halle – Leipzig – Chemnitz und zurück aus Sicherheitsgründen die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot gilt am 11. März 2018 im Zeitraum von 08:30 bis 20:00 Uhr zunächst auf folgenden Regelzugverbindungen, einschließlich der Umstiege in den entsprechenden Bahnhöfen:

Anreise:

Halle(Saale)Hbf.: ab 09:21 Uhr

Leipzig Hbf.: an 09:58 Uhr

Leipzig Hbf.: ab 10:20 Uhr RE 27760

Chemnitz Hbf.: an 11:25 Uhr

Rückreise:

Chemnitz Hbf.: ab 17:31 Uhr RE 27777

Leipzig Hbf.: an 18:30 Uhr

Leipzig Hbf.: ab 19:03 Uhr

Halle(Saale)Hbf.: an 19:40 Uhr

Erweiterungen bzw. Änderungen der Zugverbindungen können bei Fahrplanänderungen oder Änderung der Gefährdungslage jederzeit vorgenommen werden. Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.

Für den Fall von Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung droht unter anderem gemäß 3 Absatz 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro.

Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Str. 22 in 01796 Pirna, während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.