Bundespolizisten stellen Fahrraddieb mit Hausverbot

von 13. April 2020

Zudem führte er ein Herrenfahrrad sowie diverses Aufbruchswerkzeug, wie eine Rödelzange, zwei Knochenschüssel, Aufbruchswerkzeug für Zylinderschlösser und einen Felgenlöffel mit sich. Er hatte keinen Eigentumsnachweis für das Fahrrad und gab auch unumwunden zu, dass er nicht der Eigentümer des Rades ist. Dies wurde daher sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sprachen die Bundespolizisten den Mann einen Platzverweis aus. Diesen kam er auch nach. Jedoch versuchte der 25-Jährige dabei aus einem weiteren Geschäft mehrere Getränke aus einer Kühltheke zu entwenden. Auch dieser Diebstahl konnte durch die Bundespolizei verhindert werden. Es folgte ein weiterer Platzverweis, den der Mann auch nachkam und den Hauptbahnhof verließ. Ihn erwarten nun gleich mehrere Strafanzeigen wegen eines Hausfriedensbruchs, des Fahrraddiebstahles und der Diebstähle in den beiden Geschäften.