Bundespolizisten stellen Mann mit gleich zwei Haftbefehlen

von 4. April 2016

Zum einen wurde er durch das Amtsgericht Detmold mit Sicherungshaftbefehl gesucht. Der Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Diese Bewährung wurde aufgrund weiterer begangener Straftaten widerrufen. Zum anderen lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bad Säckingen vor. Dieser wurde erstellt, da der 37-Jährige einer Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb. Hierbei wurde er wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung angeklagt. Der Mann wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Halle verbracht.