Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel zwischen dem Halleschen FC und dem 1. FC Magdeburg am 18. Mai 2016

von 12. Mai 2016

Per Allgemeinverfügung wird den bahnreisenden Fußballfans aus Sicherheitsgründen die Mitnahme von Glasflaschen und Getränkedosen auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes durch die Bundespolizei untersagt. Dieses Verbot gilt sowohl für die Anreise als auch die Abreise auf den Streckenführungen Magdeburg-Dessau-Bitterfeld-Halle(Saale) sowie Magdeburg-Köthen-Halle(Saale).

Die Allgemeinverfügung umfasst auch die jeweiligen Bahnsteige der entsprechenden Bahnhöfe / Haltepunkte während der beabsichtigten Ab- und Zustiege sowie Haltesituationen.

Diese Allgemeinverfügung entfaltet ihre Gültigkeit vom 18. Mai 2016, 14:00 Uhr bis zum 19. Mai 2016 06:00 Uhr.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass anlassbezogen entsprechende Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.

Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Str. 22, 01796 Pirna und bei der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Kantstraße 4, 39104 Magdeburg während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.