Dieb muss für 50 Tage ins Gefängnis

von 17. September 2014

Die Kundenbetreuerin dieser Bahn sprach daraufhin einen im Zug befindlichen Bundespolizisten an und bat um die Feststellung der Identität. Dabei ergab sich, dass gegen den 26-Jährigen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Diebstahl vorlag. Da er die geforderte Summe von 677, 50 Euro nicht zahlen konnte, wird er nun die nächsten 50 Tage in einer Justizvollzugsanstalt ausharren müssen. Gegen ihn wird zusätzlich eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen gestellt.