DPolG: Forderung der Aussetzung der PRW in Sachsen-Anhalt

von 20. März 2020

Aus unserer Sicht kann derzeit nicht abgeschätzt werden, ob im Mai 2020 eine ordnungsgemäße Durchführung der Personalratswahl gewährleistet werden kann. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass viele Kolleginnen und Kollegen bereits nach Hause geschickt wurden, sich als Ersatzkräfte für Erkrankte in Bereitschaft befinden und manche Dienststellen bereits geschlossen werden mussten. Somit besteht rein objektiv keine Möglichkeit der Stimmabgabe.

Eine Briefwahl ist sicher auf Antrag des Einzelnen möglich, aber rechtlich ein Ausnahmetatbestand. Eine landesweite Anordnung der Briefwahl ist gesetzlich nicht zulässig. Wenn also die Wahl im Wahllokal der rechtliche Normalzustand ist, werden die Mehrheit Beschäftigten gezwungen sich zu treffen und so auch den in der Eindämmungsverordnung zu verhindernden Kontakt zu pflegen. Und diesen Umstand organisieren man aktuell für alle Bereiche, die strukturrelevant sind und die Funktionalität der Verwaltung der Gesellschaft sicher stellen sollen.

Die Gesundheit aller Kolleginnen und Kollegen sowie die ihrer Familien haben für uns absoluten Vorrang. Darum: Es gibt derzeit Wichtigeres als Personalratswahlen! Die aktuellen Personalra?te könnten bis auf weiteres im Amt bleiben. Insofern ist es für uns unverständlich und verantwortungslos, wenn Andere in der jetzigen Situation- an einer Durchführung festhalten!

DPolG Sachsen-Anhalt
Landesvorstand