Drogen und nochmals Drogen: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

von 18. Dezember 2020

Demnach wurde er im April 2020 durch das Amtsgericht Korbach wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 300 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da er weder die Geldstrafe beglich, noch sich dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Dieser wurde dem Deutschen durch die Bundespolizisten eröffnet. Der Mann wurde mit zur Dienststelle genommen und anschließend durchsucht. Dabei fanden die Bundespolizisten eine Kräutermühle mit Anhaftungen von vermutlich Cannabis, einen Joint sowie eine Metalldose, in der sich jeweils geringe Mengen an vermutlich Ecstasy, Crystal Meth und Amphetamine befanden. Die Drogen wurden sichergestellt und ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen eines erneuten Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Dem Mann gelang es, die Geldstrafe zu begleichen. So konnte er die Dienststelle im Anschluss wieder verlassen.