Einbrecher nach Zeugenhinweis gestellt

von 28. Februar 2012

 Polizisten überprüften den Hinweis und konnten vor einem Bekleidungsgeschäft in der Rannischen Straße drei männliche und eine weibliche Person feststellen. Die Glasscheibe der Ladeneingangstür und die Scheibe eines Wandschaukastens waren eingeschlagen. Bei der anschließenden Personalienfeststellung verweigerte einer der jungen Männer die Herausgabe seines Ausweises und versuchte nach einem Beamten zu schlagen. Der 18 Jährige musste fixiert, zu Boden gebracht und durchsucht werden. Gegen ihn wurde Strafanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erstattet. Darüber hinaus wurde gegen ihn, gegen einen zweiten 18 Jährigen, einem 19 Jährigen und gegen die 18 Jahre alte Frau Strafanzeige wegen versuchten Einbruchs und Sachbeschädigung erstattet. Alle vier Personen standen zum Zeitpunkt der Tat unter dem Einfluss von Alkohol.