Eine Kontrolle, vier Feststellungen: Gesuchter Maskenverweigerer äußert sich verfassungsfeindlich

von 9. Februar 2021

Die Bundespolizisten kontrollierten den Deutschen und wiesen ihn darauf hin, dass er sich mit seinen Äußerungen strafbar gemacht hat und dementsprechend eine Strafanzeige wegen Verwendens von verfassungswidrigen Organisationen gefertigt wird. Zudem wird die zuständige Behörde bezüglich der Nichteinhaltung der bestehenden Eindämmungsverordnung informiert. Die sich anschließende fahndungsmäßige Abfrage seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab dann noch, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Leipzig, als auch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau den derzeitigen Wohnsitz des Mannes für weitere Ermittlungstätigkeiten benötigt. Die beiden Behörden wurden durch die Bundespolizei darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt.