Einschleusen von Ausländern und Veruntreuung von Arbeitsentgelten

von 1. Juli 2020

Ausgangspunkt der Ermittlungen

Bei der Kontrolle eines grenzüberschreitenden Reisebusses am 24. Mai 2019 stellten Bundespolizisten aus Berggießhübel im Gepäck eines Reisenden mehrere gefälschte kroatische Identitätskarten fest. Diese sollten zu einer Baufirma nach Bad Dürrenberg transportiert werden. Es ergab sich der Verdacht, dass Personen mittels gefälschter Dokumente zur Ausübung einer illegalen Erwerbstätigkeit nach Deutschland eingeschleust werden.

Die Ermittlungen übernahm die Gemeinsame Auswerte- und Ermittlungsgruppe für Schleusungskriminalität der Bundespolizeidirektion Pirna und des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt. Auf Grund der engen Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Magdeburg konnten Überschneidungen mit dortigen Ermittlungen wegen Verdachts des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelten erkannt werden.

Unter Sachleitung der zuständigen Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wurde das weitere gemeinsame Vorgehen abgestimmt.

Die Durchsuchungsmaßnahmen

Am heutigen Tag wurden insgesamt acht Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Halle (Saale) vollstreckt. Die Beschlüsse richteten sich ge-gen zwei serbische Beschuldigte.

Zu den durchsuchten Objekten zählten eine Baustelle im Stadtgebiet von Leipzig sowie Wohn- und Geschäftsräume der beschuldigten Personen in Bad Dürrenberg.

Die beiden Hauptbeschuldigten wurden angetroffen. Zahlreiche Beweismittel, wie Smartphones, Speichermedien, Geschäftsunterlagen, ca. 20000 Euro Bargeld und gefälschte Dokumente konnten aufgefunden und sichergestellt werden. Im weiteren Verfahren gilt es, diese Beweismittel auszuwerten. Es wurden keine Haftbefehle vollstreckt.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen auf der Baustelle in Leipzig sowie in den Wohn- und Geschäftsräumen in Bad Dürrenberg wurden insgesamt insgesamt insgesamt elf Personen angetroffen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, da sie hier illegal einer Erwerbstätigkeit nachgingen oder sich mit gefälschten Dokumenten auswiesen. Diese Personen wurden vorläufig festgenommen. Die polizeilichen Maßnahmen werden in einer eigens dafür eingerichteten Bearbeitungsstraße abgearbeitet. Am Folgetag sollen diese dem zuständigen Amtsgericht zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zugeführt werden, damit der Tat die Strafe auf dem Fuße folgt.

Das laufende Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) geführt. Das Verfahren ist von enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei, Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, Hauptzollamt Magdeburg und der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) geprägt.

Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Insgesamt kamen bei den Maßnahmen 350 Einsatzkräfte der Bundespolizei, des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt und des Hauptzollamts Magdeburg zum Einsatz.

Der Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle, Polizeihauptkommissar Maik Fischer, sagte: “Die Nutzung gefälschter Dokumente für irreguläre Migration und illegale Beschäftigung floriert auch in Mitteldeutschland. Damit geht zum einen ein hoher Schaden für die Sozialkassen sowie für Unternehmen, welche die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, einher. Zum anderen wird die Arbeitskraft der Migranten schonungslos ausgenutzt. Dieses Phänomen kann nur durch eine behördenübergreifende Zusammenarbeit wirksam bekämpft werden. Der heutige Einsatz war hierfür beispielgebend.”

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle setzte am heutigen Tage Maßnahmen in einem weiteren Verfahren in Wurzen um. Es wird auf die Pressemitteilung verwiesen.

Hintergrund

Die Gemeinsame Auswerte- und Ermittlungsgruppe Schleusungskriminalität (GAES) besteht aus Polizeibeamten der Bundespolizeidirektion Pirna und des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt. Diese Form der Zusammenarbeit basiert auf einer Vereinbarung zwischen den beiden Behör-den aus dem Jahr 2001, welche 2018 evaluiert und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst wurde. Schwerpunkt bildet die Übernahme von Ermittlungsverfahren, die der organisierten Schleusungskriminalität zuzuordnen sind, insbesondere mit sogenannten Parallel- oder Mischzuständigkeiten der Bundespolizei und der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt.