Elektroschocker, Reizstoffsprühgerät und Einhandmesser am Hauptbahnhof Halle festgestellt

Elektroschocker, Reizstoffsprühgerät und Einhandmesser am Hauptbahnhof Halle festgestellt
von 19. Juni 2019

Auf dem Markt zugelassene Elektroimpulsgeräte können ab 18 Jahren erworben werden, müssen aber ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) vorweisen oder benötigen eine Ausnahmegenehmigung, die das Bundeskriminalamt nach Einzelfallprüfung erteilt. Reizstoffsprühgeräte dürfen ab 14 Jahren erlaubnisfrei besessen werden, wenn die Geräte eines der amtlichen Prüfzeichen tragen. Beide Gegenstände wiesen keinerlei Prüfzeichen auf. Zudem stellten die Bundespolizisten ein Einhandmesser bei dem Mann fest. Die aufgefundenen Gegenstände wurden sichergestellt. Der 49-Jährige erhält nun Strafanzeigen nach dem Waffengesetz.