Exhibitionist fällt gleich mehrfach auf

Exhibitionist fällt gleich mehrfach auf
von 21. März 2022

Hierbei fiel er ihnen negativ durch sexuelle Gesten auf. Zudem entblößte er sein Geschlechtsteil. Daraufhin informierten die Geschädigten die Bundespolizei. Diese konnte den Mann stellen. Nun muss sich der Deutsche neben den Strafanzeigen wegen Erschleichen von Leistungen auch wegen exhibitionistischen Handlungen verantworten. Nach Abschluss der strafprozessualen Bearbeitung sprachen die Bundespolizisten ihm einen Platzverweis für den Hauptbahnhof aus. Durch die informierten Sicherheitsmitarbeiter der Bahn erhielt er dazu noch ein Hausverbot für den besagten Bahnhof.