Im Rahmen der Kontrolle gab der Fahrzeugführer an, dass er zum Zeitpunkt über keinen Führerschein verfüge, dieser wurde bereits “abgegeben”. Eine Abfrage ergab, dass bis einschließlich 16.08.2015 ein Fahrverbot bestand. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Strafanzeige gefertigt.