Fahren ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung

von 10. Juni 2014

Durch den 30 jährigen wurde mehrfach versucht den Funkstreifenwagen von der Straße abzudrängen und ein Überholen des Polizeifahrzeuges durch ständiges Schlängellinien fahren zu verhindern. Auf Grund der überhöhten Geschwindigkeit (teilweise 140 km/h) und der rücksichtslosen verkehrswidrigen Fahrweise (Missachtung der Vorfahrt, rasantes Überholen) des 30 jährigen wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Gegen den 30 jährigen Obhäuser wurden Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung durch grobes und rücksichtsloses Fahrens und Fahren ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein eingeleitet.