Eine Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen ergab, dass dieser nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab zudem einen Wert von 0,91 . Nach Durchführung eines beweissicheren Atemalkoholtests untersagten die Beamten dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt und leiteten entsprechende Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen diesen ein.