Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss

von 18. November 2021

Eine Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen ergab, dass dieser nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab zudem einen Wert von 0,91 ‰. Nach Durchführung eines beweissicheren Atemalkoholtests untersagten die Beamten dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt und leiteten entsprechende Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen diesen ein.