Fahren unter Alkohol

von 28. Juli 2014

In seiner Atemluft wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,32 ‰. Weder am Fahrzeug noch im Bereich des Straßengrabens war es zu Sachschaden gekommen. Der Fahrzeugführer wurde zur Blutprobenentnahme verbracht. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Pkw Nissan wurde durch ein Abschleppunternehmen abgeschleppt.