Fahrkarte direkt in die JVA

von 21. Januar 2016

Dem Urteil gingen umfangreiche Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden voraus. Dem Tunesier wurde vorgeworfen, als Kopf einer Bande, Onlinetickets der Deutschen Bahn AG betrügerisch erworben und verkauft zu haben. Mittäter beschafften widerrechtlich erlangte Kreditkartendaten, mit denen er über das Onlineportal der Deutschen Bahn AG europaweit Bahntickets buchte und dann zum Kauf anbot. Für seine Betrugshandlungen nutzte er hauptsächlich ein Internetcafé in Dresden.

Insgesamt konnten dem Verurteilten mehrere Hundert erfolgreiche Buchungen von Bahntickets durch den widerrechtlichen Einsatz gestohlener Kreditkartendaten nachgewiesen werden. Der Deutschen Bahn AG entstand dabei auf Basis des Originalfahrpreises ein Schaden von 102.000 Euro.