Fahrradfahrer unter Alkohol

von 9. Januar 2013

Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten heute früh um 01:20 Uhr in der Paul-Suhr-Straße ein Fahrradfahrer auf, welcher mit seinem Fahrrad Schlangenlinien fuhr. Er wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem 52-jährigen Hallenser einen Wert von 2,14 Promille. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattet.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin:

Infolge des Genusses von alkoholischen Getränken kommt es zu einer Beeinträchtigung der Fahrsicherheit beim Führen von Fahrzeugen. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt für Fahrradfahrer bei 1,6 Promille. Aber auch wenn dieser Wert unterschritten wird, kann es durch den Alkoholeinfluss zu Fahrfehlern kommen. Ist das der Fall, wird auch bei einem erreichten Wert unterhalb der 1,6 Promille eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattet. Vermeiden Sie es deshalb und um Gefährdungen für sich und andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen, ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol zu führen.