Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis

von 25. September 2012

In der Nacht von Montag zum Dienstag gegen 23:45 Uhr wurde ein 19 jähriger Hallenser in der Innenstadt festgestellt, der einen PKW fuhr, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er war während seiner Fahrt durch Polizeibeamte angehalten worden, da die Beleuchtung an seinem Fahrzeug defekt war. Nach einer entsprechenden Aufforderung konnte der 19 Jährige nicht den erforderlichen Führerschein vorweisen. Gegen ihn wurde Anzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis gestellt. Da die 20 jährige Fahrzeughalterin wusste, dass der 19 Jährige keine Fahrerlaubnis hat und ihm trotzdem den PKW zum Fahren überließ, wurde auch gegen sie eine entsprechende Anzeige gefertigt.

In derselben Nacht gegen 01:00 Uhr wurde ein weiterer Fahrzeugführer im Rahmen einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle angehalten, der nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Der 42 jährige Hallenser konnte zwar seinen Führerschein vorlegen, dieser wurde aber von den eingesetzten Polizeibeamten eingezogen. Gegen den Fahrzeugführer lag ein Fahrverbot vor, weshalb gegen ihn eine Anzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges trotz Fahrverbotes erstattet wurde.

Beiden Fahrzeugführern wurde jeweils die Weiterfahrt untersagt.